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Fremdfirmenordnung

(Auszug aus der Fremdfirmenordnung der AMK mbH)

Verhaltensregeln zur Sicherheit im Iserlohner Müllheizkraftwerk

Die wichtigsten Sicherheitsvorschriften sind hier zusammengefasst und unbedingt zu beachten!


1. Allgemeines

Das Iserlohner Müllheizkraftwerk arbeitet mit Leitungen unter hohem Druck, die Dampf führen sowie mit gefährlicher elektrischer Spannung. Stoffe von den Gefahren ausgehen und giftigen Chemikalien sind auf dem Gelände ebenfalls vorhanden.

Die Arbeitssicherheit muss immer eingehalten und überwacht werden. Dies betrifft den Arbeitsplatz und die persönliche Schutzausrüstung. Kontrollen werden durchgeführt.

Die deutsche Sprache ist in Wort und Schrift das Mittel der Kommunikation auf dem Gelände des Iserlohner Müllheizkraftwerkes.

Die Anlage darf nur mit Schutzhelm und Sicherheitsschuhen betreten werden. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß der Kennzeichnung vor Ort zu tragen.


Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung und Schrittgeschwindigkeit. Parken ist nur in Ausnahmen auf zugewiesenen Flächen erlaubt.

Ansprechpartner sind die diensthabenden Schichtführer auf der Schaltwarte, der Koordinator oder andere im Vertrag genannte Mitarbeiter der AMK mbH.

Das Rauchen ist außerhalb der ausgewiesenen Raucherbereiche auf dem Gelände  untersagt. Der Konsum von Suchtmitteln ist verboten.

Das Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.

Flucht- und Rettungswege sind immer in voller Breite freizuhalten. Brandschutztüren sind geschlossen zu halten.


2. Pflichten des Fremdpersonals

Der Aufenthalt auf dem MHKW-Gelände ist täglich vor der Arbeitsaufnahme auf der Schaltwarte anzumelden und ins Fremdfirmenbuch einzutagen. Das Verlassen der Analge ist ebenfalls auf der Schaltwarte zu melden.

Auftragnehmer der AMK mbH erhalten vor Beginn ihrer Tätigkeit auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes eine Unterweisung.

Sie beinhaltet rechtliche Vorschriften zur Verhütung von Unfällen und zum Arbeitsschutz. Sie ist zu dokumentieren.

Vor Beginn der beauftragten Arbeiten muss immer eine Einweisung in das Arbeitsumfeld erfolgen. Das Fremdpersonal hat sich nur an seinem Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin aufzuhalten.


Weisungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Brandschutzbeauftragten sind unverzüglich Folge zu leisten.

Auf Ordnung am Arbeitsplatz ist zu achten, er ist besenrein zu verlassen. Die Entsorgung der Abfälle ist vertraglich geregelt. Die Nutzung der AMK Behälter/Container erfolgt in Abstimmung mit den AMK Arbeitsverantwortlichen.

Die Pflichten des Fremdpersonals gelten auch für Subunternehmen.


3. Sicherheit in den Gebäuden und auf dem Gelände

Vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Absperrungen und Gitter dürfen nicht verändert werden.

Gerüste dürfen nur durch beauftragte Fachfirmen errichtet und geändert werden und müssen mit einem Freigabeschein gekennzeichnet sein.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen gültigen Normen und gesetzlichen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen entsprechen.

Das Lagern und Ablegen von brennbaren Materialien im Kesselhaus ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Umgang mit entzündlichen Stoffen wie Staub und Gas unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen, die dringend einzuhalten sind. Die gilt auch für die ausgewiesenen Explosionsschutzbereiche.


4. Verhalten bei Gefahr und Unfällen und Erste Hilfe

Not- und Schadensfälle, drohende Gefahren und Störungen müssen unverzüglich der Schaltwarte gemeldet werden.

Internes Telefon: - 112

Nutzen Sie ein mobiles Telefon, wählen Sie bitte:

Externes Telefon: 022371 / 4301 - 112

Im Ernstfall:

Notruf absetzten  wer? was? wo? wieviele? warten

Arbeitsmittel ausschalten


In Sicherheit bringen

 über die Rettungswege zum Sammelplatz


- Gefahr   

Sprachdurchsagen beachten und befolgen